GEG-Novelle: Wie werden wir den Gebäudebestand beheizen und ab wann?

Die Wärmewende soll im Kampf gegen den Klimawandel den CO2-Ausstoß beim Heizen deutlich reduzieren – und das in kurzer Zeit. Eigentlich eine gute Sache. Doch kaum ein Gesetzesvorhaben wurde politisch und gesellschaftlich in den letzten Jahren aufgrund seiner Ausgestaltung so kontrovers diskutiert wie die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Der Streit um das GEG spaltet Lager. Das zeigt sich vor allem innerhalb der Ampel-Koalition. Der Bundesrat hatte im Mai 2023 zwar eine Verschiebung der GEG-Novelle abgelehnt. Doch die für Mitte Mai geplante erste Lesung im Bundestag fand angesichts des Widerstandes der FDP nicht statt.

Die Liberalen forderten eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfes. Die Grünen werfen der FDP wiederum Wortbruch vor und pochen weiterhin auf eine Verabschiedung des Gesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause.

Hauptstreitpunkte innerhalb der Koalition

Die FDP will erreichen, dass alle funktionierenden Heizungen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg repariert werden dürfen. Außerdem soll ein Eigentümer jede Heizung wählen dürfen, „die das Potenzial hat, klimaneutral betrieben zu werden“. Diesem Ansatz zufolge wurden auf Drängen der FDP H2-ready-Gasheizungen als eine Erfüllungsoption in den Gesetzentwurf eingebaut. Verbraucherschützer warnen allerdings vor dieser Heizungsform.

Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist es fatal, dass nun der Irrglaube entstehe, dass H2-ready-Gasheizungen in den kommenden Jahren zu 65 Prozent mit grünem Wasserstoff betrieben werden könne. In einer Stellungnahme des VZBZ heißt es, dass mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff auf absehbare Zeit nur in geringen Mengen zur Verfügung stehe. Es gebe Grundkonsens in der Wissenschaft darüber, dass Wasserstoff auch 2030, und vielleicht auch noch 2045, für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors keine Rolle spielen wird.

Zügige kommunale Wärmeplanung für WEG wichtig

Nach Ansicht des VDIV Deutschland sollten Wohnungseigentümer möglichst bald über Informationen zur kommunalen Wärmeplanung verfügen. „Die Wärmepumpe kann nicht in jedem Gebäude umgesetzt werden. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz würde eine wichtige Lücke schließen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der VDIV Deutschland begrüßt daher den Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), der das GEG flankieren sollte.

Kommt ein Kompromiss?

Es ist kein leichter Weg zum klimaneutralen Heizen – und schon gar nicht zu einem Gesetz, das den Umstieg dahin regelt. Nach langem Hin und Her zeichnen sich nun offenbar erste Konturen eines GEG-Kompromisses ab – wahrscheinlich bei der Ausgestaltung der Förderung und beim Startdatum. Statt für alle Gebäude den Start ab 1. Januar 2024 gesetzlich zu regeln, sind Lockerungen möglich: Ab 2024 könnten die Maßnahmen zunächst nur für Neubauten gelten, für Altbauten könnte es spätere Fristen geben. Dadurch würde Verbrauchern, Produzenten und Handwerkern deutlich mehr Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen bleiben. Grüne und SPD machen sich darüber hinaus dafür stark, dass einkommensschwache Haushalte stärker unterstützt werden. Außerdem wird diskutiert, wie Vermieter die Kosten einer neuen Heizungsanlage auf Mieter umlegen können.

Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Deutschland hat bereits im April 2023 die zu kurzen Fristen für die Umsetzung kritisiert. „Das wird die Lieferschwierigkeiten weiter verschärfen und der dadurch verstärkte Ansturm auf Wärmepumpen führt zu einer dynamischen Preisentwicklung“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem bemängelt der VDIV Deutschland, dass von der geplanten Förderung nur selbstnutzende Eigentümer und Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten profitieren werden. „Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Die Förderkulisse wird in der Folge Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland ausschließen“, so Kaßler. Weiterhin wird die Tatsache, dass Menschen, die 80 Jahre und älter sind, vom Heizungstausch ausgenommen sind, in der Konstellation mit Wohnungseigentümergemeinschaften zu vielen Streitigkeiten führen. „Wenn es darum geht, wer in der WEG nun die Kosten für den Heizungstausch tragen muss, wird die willkürliche Altersgrenze die Gerichte viele Jahre beschäftigen“, so der VDIV-Geschäftsführer.

Es braucht Planungssicherheit

Während über diese und viele weitere Details gestritten wird, betonen Vertreter aller Parteien, wie wichtig Planungssicherheit für alle vom Gesetz betroffenen Personen, Firmen und Organisationen sei. Einige Verbände, darunter der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief dazu aufgefordert, die Gesetzesnovelle bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen. Übergangsfristen von einigen Monaten seien angemessen, eine längere Aufschiebung führe jedoch zu einer starken Verunsicherung der Wärmepumpenhersteller, Elektroindustrie, Solar- und Energiewirtschaft. Auch der VDIV Deutschland spricht sich dafür aus, dass die Rahmenbedingungen bald festgelegt werden. „Nur wenn klar ist, wie die Regelungen aussehen, können WEG den Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung auch angehen. Der Wechsel auf eine andere Heizungsart benötigt in Wohnungseigentümergemeinschaften einiges an zeitlichem Vorlauf. Es hilft nicht, wenn der Gesetzgeber über das Wie und Wann lange öffentlich streitet“, so Martin Kaßler.

[Quelle: https://vdiv.de/news-details/geg-novelle-wie-werden-wir-den-gebaeudebestand-beheizen-und-ab-wann]