Mit den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird das bisherige „Heizungsgesetz“ in der aktuellen Form im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Entscheidend für die Praxis: Die 65%-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau soll entfallen, dafür kommen technologieoffene Heizungsoptionen und bei Öl/Gas künftig verpflichtende Bio-Anteile („Bio-Treppe“) plus eine Grüngas-/Grünölquote über die Lieferkette. (Stand: 24. Februar 2026)
Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten.
Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?
1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote
- Die pauschale 65%-Regel für Neu- und Bestandsbauten soll entfallen, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungen
- Die GEG-Regelungen §§ 71–71p sowie § 72 (Novelle 2023) sollen gestrichen werden
2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog
- Beim Heizungstausch soll es einen technologieoffenen Katalog geben (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; weiterhin auch Gas/Öl)
3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe
- Wer ab Inkrafttreten neu Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss diese ab 1. Januar 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben („Bio-Treppe“).
- Start: mindestens 10% ab 2029, weitere Anstiege bis 2040 in drei Stufen (noch ohne Details im Eckpunktepapier)
4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)
- Ab 2028 soll eine moderate Quote bis zu 1% starten, verpflichtend für Inverkehrbringer (Gas/Heizöl), bilanziell erfüllbar; Anrechnung auf die Bio-Treppe ist vorgesehen
5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029
- Die Finanzierung der BEG soll bis mindestens 2029 gesichert werden
Bis wann muss was berücksichtigt werden?
Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten
- Politischer Fahrplan: Kabinettsbeschluss „bis Ostern“, Bundestagsbefassung im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 01.07.2026
- Handlungsempfehlung: Laufende Projekte/Angebotsanfragen so strukturieren, dass bei Gesetzeswechsel keine Beschlüsse „ins Leere“ laufen (z. B. Beschlussvarianten/Alternativen, Kostendeckel, Fördervorbehalt).
Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)
- Quote gilt auf Lieferkette/Inverkehrbringer-Ebene; soll hochlaufen und bis 2030 u. a. CO₂-Einsparung bringen.
- Handlungsempfehlung: Bei Gas-/Ölversorgung künftig Tarife/Vertragsunterlagen darauf prüfen, wie Quote/Bio-Anteile nachgewiesen werden (Stichwort: bilanziell/„Book-and-Claim“ ist als Logik genannt).
Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen
- Start 10% klimafreundlicher Anteil; weiterer Pfad bis 2040
- Handlungsempfehlung: Wer nach 2026 noch Öl/Gas neu einbaut, muss ab 2029 bio-anteilige Brennstofftarife einplanen (Kosten/Verfügbarkeit).
2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern
- Wenn der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, ist Nachsteuerung angekündigt
- Handlungsempfehlung: Bei langfristigen Heizstrategien (insb. WEG) Flexibilität einbauen (z. B. hybride Optionen, Anschlussfähigkeit an Wärmenetze, Sanierungsfahrplan/Etappen).
Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert
- Nationale Gebäudeeffizienzklassen sollen bis Ende 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert werden