Seit 1. März können private Bauherren, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren für den Neubau oder Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden die neue Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude beantragen.
Die Förderung wird in Form von zinsverbilligten Darlehen gewährt, die die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden (KfW-Kredit 297 und 298). Die Zinssätze sind in Abhängigkeit von der Laufzeit und der Zahl der tilgungsfreien Anlaufjahre gestaffelt. Private Selbstnutzer können für eine Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer zehnjährigen Zinsbindung einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 Prozent p. a. erhalten. Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren, fünf tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der effektive Endkundenzins 0,90 Prozent p. a. Die tagesaktuellen Konditionen sind unter www.kfw.de/konditionen hinterlegt. Die Antragsstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner vor Ort. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 erreicht und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus) an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus erfüllt. Es darf nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt werden. Die Förderung wird in zwei Anforderungsstufen vergeben – „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. In jedem Fall muss ein dafür zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Für die höhere Förderstufe ist außerdem ein Qualitätssiegel und somit die Beauftragung eines Nachhaltigkeitsauditors und einer Zertifizierungsstelle erforderlich. Maximal förderfähig sind Kosten in Höhe von 100.000 Euro je Wohnung in der Basis-Stufe und 150.000 Euro je Wohnung in der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG.
Die Opposition kritisiert die hohen Anforderungen: „Es ist doch aberwitzig, ein Förderprogramm für den Neubau aufzulegen, aber gleichzeitig dessen Bedingungen so zu gestalten, dass es den Neubau bremst – zu hohe Energieeffizienzstandards, Einhaltung eines Qualitätssiegels, keine fossile Heizung als Option“, betont der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange.
Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie beim Bauministerium zum Download.
Der VDIV berichtete schon hier ausführlicher über die den Start des Programms sowie die Konditionen.
[Quelle: Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau gestartet | VDIV]