Von Mitte Mai bis August 2022 findet bundesweit der Zensus statt. Er besteht aus einer Haushaltebefragung von rund 10,3 Millionen zufällig aus den Melderegistern ausgewählten Personen, der Vollerhebung von Wohnheimbewohnern, der Befragung von Gemeinschaftsunterkünften und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Dafür müssen alle rund 23 Millionen Eigentümer Auskunft geben.
Eigentümer und Verwaltungen haben in diesen Tagen von den Statistischen Landesämtern die Aufforderung zur Teilnahme erhalten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben knapp zwei Wochen nach Beginn des Zensus bereits 6,6 Millionen Eigentümer ihre Fragebögen ausgefüllt.
Gefragt wird dieses Mal nicht nur nach Eigentumsverhältnissen, Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten der Immobilie etc., sondern auch nach der Heizungsart und dem überwiegenden Energieträger, der Nutzung, Dauer und Gründen für einen Leerstand und Netto-Kaltmiete. Im Interview mit der Tageszeitung DIE WELT betont VDIV-Geschäftsführer, dass „die zusätzlich geforderten Auskünfte bei Wohnungseigentümern und Verwaltern zu deutlich erhöhtem Aufwand führen“.
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird erstmals schwerpunktmäßig online durchgeführt. Die Befragten gelangen mit Hilfe eines Zugangscodes auf der Internetseite des jeweiligen Statistischen Landesamtes zum Fragebogen. „Wer den Online-Fragebogen nicht nutzen kann, kann über einen Papierfragebogen Auskunft geben. Dieses alternative Angebot ist besonders für Wohnungseigentümer, die nicht internetaffin sind, unverzichtbar“, erinnert Martin Kaßler. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der GWZ wurde über die Verfahrensweise vor informiert: In einigen Bundesländern wird dieser automatisch mit dem Erinnerungsschreiben vom Statistischen Landesamt verschickt. In anderen kann er telefonisch bei einer Hotline angefordert werden.
Der Ergebnisse des Zensus 2022 sollen im November 2023 veröffentlicht werden. Die Daten aus der erweiterten Gebäude- und Wohnungszählung sollen dann eine exaktere Planung der Wohnraumpolitik ermöglichen. So können beispielsweise die Bestandsmieten erstmals bundesweit verglichen und die Versorgung mit Mietwohnungen analysiert werden. Das ermöglicht eine gezieltere Wohnraumförderung.
[Quelle: https://vdiv.de/news-details/die-grosse-volksbefragung-2022-ist-gestartet]